Mitgliedschaft Markthallengenossenschaft Sargans-Werdenberg

Beitritt

Die Mitgliedschaft kann von natürlichen und juristischen Personen (Einzelperson, Geschäftsfirmen, öffentlich-rechtlichen Korporationen und Wirtschaftsverbänden) erworben werden. Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch die Unterzeichnung einer Beitrittserklärung (Zeichnungsschein). Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Verwaltung.

Jedes Genossenschaftsmitglied hat mindestens einen Anteilschein von Fr. 100.-- zu zeichnen. Die Übernahme weiterer Anteilscheine von Fr. 100.-- ist gestattet.

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Statuten Markthallengenossenschaft